Termine & Fristen zur Zwangsversteigerung

Donnerstag, 10. September 2026 | 10:00 Uhr

Versteigerungstermin

Die Zwangsversteigerung findet am

Donnerstag, den 10. September 2026 um 10:00 Uhr

im

Amtsgericht Leipzig
Saal 101 (1. Obergeschoss)
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

statt.

Verfahrensart:
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.

Verkehrswerte

Flurstück 117/8 – Wohnhaus - 373.500 €

Flurstück 117/7 – Wirtschaftsgebäude - 117.500 €

Flurstück 117/13 – Unbebautes Grundstück - 47.500 €

Gesamtausgebot: 538.500 €


Bis spätestens Montag, 31. August 2026

Sicherheitsleistung überweisen

Wenn Sie die Sicherheitsleistung per Überweisung leisten möchten, sollte diese spätestens etwa zehn Tage vor dem Versteigerungstermin erfolgen, damit der Zahlungseingang rechtzeitig bei der Landesjustizkasse vorliegt.

Höhe der Sicherheitsleistung

10 % des festgesetzten Verkehrswertes

Gesamtausgebot: 538.500 €

Erforderliche Sicherheitsleistung: 53.850 €


Bankverbindung

Empfänger
Landesjustizkasse Chemnitz

IBAN
DE56 8700 0000 0087 0015 00

BIC
MARKDEF1870

Kreditinstitut
Deutsche Bundesbank – Filiale Chemnitz

Verwendungszweck
Sicherheitsleistung – 456 K 252/25 – Amtsgericht Leipzig


Ab Montag, 7. September 2026

Verrechnungsscheck

Soll die Sicherheitsleistung per Verrechnungsscheck erbracht werden, darf dieser frühestens drei Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sein.


Am Versteigerungstag – Donnerstag, 10. September 2026

Bitte bringen Sie mit:

✔ Gültigen Personalausweis oder Reisepass

✔ Nachweis der Sicherheitsleistung

✔ Bei Vertretung: öffentlich beglaubigte Vollmacht


Empfehlenswerter Ablauf

✔ Vor dem Termin

  • Verkehrswertgutachten lesen
  • Finanzierung klären
  • Besichtigung wahrnehmen
  • Sicherheitsleistung vorbereiten

✔ Bis spätestens 31. August 2026

  • Sicherheitsleistung per Überweisung veranlassen

✔ 10. September 2026 – 10:00 Uhr

  • Teilnahme am Versteigerungstermin im Amtsgericht Leipzig

Häufig gestellte Fragen zu Terminen und Fristen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Versteigerungstermin, die einzuhaltenden Fristen und den Ablauf. Wir möchten sicherstellen, dass Sie bestens informiert sind und sich optimal auf die Teilnahme vorbereiten können.

Wann und wo findet die Versteigerung statt?

Die Zwangsversteigerung findet am

Donnerstag, den 10. September 2026 um 10:00 Uhr

im Amtsgericht Leipzig, Saal 101 (1. Obergeschoss),

Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig statt.

Bis wann muss die Sicherheitsleistung überwiesen werden?

Wenn Sie die Sicherheitsleistung per Überweisung leisten möchten, sollte diese spätestens etwa zehn Tage vor dem Versteigerungstermin erfolgen, damit der Zahlungseingang rechtzeitig bei der Landesjustizkasse vorliegt.

Dies ist bis spätestens Montag, 31. August 2026 zu veranlassen.

Wie hoch ist die erforderliche Sicherheitsleistung?

Die Höhe der Sicherheitsleistung beträgt 10 % des festgesetzten Verkehrswertes. Bei einem Gesamtausgebot von 538.500 € beträgt die erforderliche Sicherheitsleistung 53.850 €.

Welche Unterlagen benötige ich am Versteigerungstag?

Am Versteigerungstag, Donnerstag, 10. September 2026, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie den Nachweis der Sicherheitsleistung. Bei Vertretung ist eine öffentlich beglaubigte Vollmacht erforderlich.

Wo genau können Interessenten an der Versteigerung teilnehmen?

Die Versteigerung findet im Amtsgericht Leipzig, Saal 101

(1. Obergeschoss), Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig statt.

Gibt es einen empfohlenen Ablauf für die Teilnahme?

Ein empfohlener Ablauf umfasst folgende Schritte:


✔ Vor dem Termin: Verkehrswertgutachten lesen, Finanzierung klären, Besichtigung wahrnehmen, Sicherheitsleistung vorbereiten.
✔ Bis spätestens 31. August 2026: Sicherheitsleistung per Überweisung veranlassen.
✔ 10. September 2026 – 10:00 Uhr: Teilnahme am Versteigerungstermin im Amtsgericht Leipzig.

Wann darf ein Verrechnungsscheck ausgestellt werden?

Soll die Sicherheitsleistung per Verrechnungsscheck erbracht werden, darf dieser frühestens drei Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sein, also ab Montag, 7. September 2026.

Bereiten Sie sich optimal vor

Um Ihnen die Teilnahme an der Zwangsversteigerung so einfach wie möglich zu gestalten, empfehlen wir Ihnen, alle Fristen einzuhalten und sich rechtzeitig mit allen notwendigen Dokumenten auszustatten.

Wir freuen uns auf Ihr Interesse!